Bundesverband freier KFZ-Händler (BVfK)

Wir sind Mitglied im Bundesverband freier KFZ-Händler (BVfK) und bieten Ihnen als privaten Verbraucher damit Garantieansprüche, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen in Bezug auf Zustand der Fahrzeuge und den Bedingungen des Verkaufs:

Neuwagen:

1. Garantie

Jedes Neufahrzeug (auch EU Neufahrzeug) ist mit einer Europaweiten Hersteller üblichen Neuwagen Garantie ausgestattet. (Je nach Hersteller zwischen 24 Monaten und 60 Monaten). Diese wird im Garantiefall von jedem Vertragshändler in Europa abgewickelt.

Gebrauchtwagen:

1. Fahrzeug-Check

Jedes an private Käufer ausgelieferte Fahrzeug wird zuvor ausführlich gecheckt. Den Unterlagen liegt eine entsprechende Checkliste bei.

2. Gewährleistung

Es gilt eine Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche von 12 Monaten. Im Auszeichnungspreis enthalten ist bei garantiefähigen Fahrzeugen (siehe Garantiebedingungen) zudem ab Auslieferung eine 6-Monats-Garantie für die drei wichtigsten Baugruppen, die in der Regel gegen Aufpreis sowohl auf bis zu 11 Baugruppen, als auch auf bis zu 24 Monate erweitert werden kann. Voraussetzung für die Garantieverlängerung sind ebenfalls die Garantiebedingungen des Garantiegebers.

3. Mobilität

Für die ersten 4 Wochen nach Kauf gewähren wir Mobilitätsgarantie: Während der Dauer von Reparaturen zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit, die nicht sofort erledigt werden können, erhalten Sie für die Zeit der Instandsetzung bis zur Dauer von drei Tagen kostenlos ein Ersatzfahrzeug.

4. Wartung, Hauptuntersuchung

Sofern nicht innerhalb der letzten 15.000 km bzw. letzen 12 Monate geschehen, erhält Ihr Fahrzeug vor Übergabe eine Durchsicht mit Ölwechsel. Die letzte HU/AU- Abnahme liegt nicht länger, als 12 Monate zurück.

5. Service

Wir betreuen Ihr Fahrzeug auch nach dem Kauf. Durch eine dem Mitglied angeschlossene Fachwerkstatt können Sie alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug kostengünstig und kompetent in Anspruch nehmen: Wartung, Inspektion und Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.), Karosserie- und Lackierarbeiten, Reifen und Auspuff, Bremsen und Stoßdämpfer, Glasreparaturen u. Fahrzeugpflege.

6. Gutachten

Gerne lassen wir von einem unabhängigen Sachverständigen ein kaufbegleitendes Gutachten (DEKRASiegel o.ä.) über den Fahrzeugzustand anfertigen. Werden im Gutachten bisher unbekannte Mängel offenbar, kann der Käufer Nachbesserung verlangen oder ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.

7. Schiedsstellen

Gibt es doch einmal Streit, können Sie sich an die Schiedsstelle (schiedsstelle [ät] bvfk [dot] de (schiedsstelle [ät] bvfk [dot] de)) des BVfK wenden. Hier finden Verbraucher kompetente und kostenlose Hilfe.